Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir wollen, dass Closerwerk für möglichst viele Menschen bedienbar ist — auch mit Tastatur, Screenreader oder vergrößerter Darstellung. Diese Erklärung sagt offen, wo wir stehen und wo wir noch nicht sind.
Stand:
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die unter closerwerk.com erreichbare Website und die dort angebotene Webanwendung.
Stand der Vereinbarkeit
Teilweise barrierefrei
Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Stufe AA und der Norm EN 301 549. Die Anwendung erfüllt diese Anforderungen derzeit teilweise. Eine externe Prüfung oder Zertifizierung liegt nicht vor — wir behaupten deshalb bewusst keine vollständige Konformität.
Was bereits umgesetzt ist
- Bedienbarkeit per Tastatur mit sichtbarer Fokus-Markierung
- Sprungmarke „Zum Hauptinhalt“ am Seitenanfang
- korrekte Auszeichnung der Seitensprache und semantische Bereiche (Navigation, Hauptinhalt, Fußbereich)
- durchgehende Überschriftenstruktur ohne übersprungene Ebenen
- die Pipeline lässt sich per Tastatur bedienen — Karten werden mit der Eingabetaste geöffnet und mit den Pfeiltasten in die jeweils benachbarte Phase verschoben, das Ergebnis wird für Screenreader angesagt
- Diagramme und Verlaufskurven haben eine Textalternative mit den zugrunde liegenden Werten
- ein dunkles Farbschema sowie eine Einstellung für kompaktere Darstellung
- sämtliche Bewegung respektiert die Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“
- keine reine Farbcodierung — Status wird zusätzlich benannt
- reine Dekoration ist für Screenreader ausgeblendet und wird nicht vorgelesen
Bekannte Einschränkungen
Die folgenden Punkte sind uns bekannt und noch nicht gelöst:
- Umfangreiche Tabellen: Die Lead-Liste mit vielen frei wählbaren Spalten ist für Screenreader noch nicht optimal aufbereitet.
- Trichter-Darstellungen: Für die Funnel-Ansicht fehlt noch eine ausführliche Textbeschreibung; die Einzelwerte stehen als Text daneben.
- Kontraste: Geprüft und nachgebessert sind bislang die öffentlichen Seiten. Eine vollständige Messung aller Bereiche der angemeldeten Anwendung steht aus.
- Hochgeladene Dokumente: Dateien, die Kundenunternehmen selbst einstellen (etwa PDFs), liegen außerhalb unseres Einflusses und sind nicht zwingend barrierefrei.
- Kein Test mit assistiver Technik: Ein systematischer Durchlauf mit Screenreadern steht noch aus.
Rechtlicher Rahmen
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025 für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die für Verbraucherinnen und Verbraucher bestimmt sind. Closerwerk ist eine reine Geschäftskundenanwendung und wird nicht an Verbraucher abgegeben.
Diese Erklärung geben wir daher freiwillig ab. Barrierefreiheit ist für uns eine Frage der Qualität, nicht nur der Pflicht.
Rückmeldung und Kontakt
Ihnen ist eine Barriere aufgefallen, oder Sie benötigen eine Information in einer anderen Form? Melden Sie sich — wir nehmen jede Rückmeldung ernst und antworten in der Regel innerhalb von fünf Werktagen.
- E-Mail: hello@adsway.de
- Telefon: +49 176 80114880
Bitte beschreiben Sie möglichst genau, um welche Seite es geht und welche Hilfsmittel Sie verwenden. Das hilft uns, das Problem schnell nachzustellen.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung durch das Entwicklungsteam. Sie wird bei größeren Änderungen an der Anwendung überprüft und fortgeschrieben.